ENDLICH! '93 HZJ75 in der Schweiz zugelassen!

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Blade
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ENDLICH! '93 HZJ75 in der Schweiz zugelassen!

Beitrag von Blade »

Hallo Buschtaxler!

Mein (deutscher)1993 HZJ75 ist jetzt OFFIZIELL in der Schweiz geprüft!!! Endlich habe ich unsere Mafia aka MFK bezwungen!
Und erst noch mit 285/75R16er Pneu's, Seitenauspuff mit 85dB (7meter Messmethode), WOMO Aufbau, 3450kg GG, 3240kg Zuglast an der AHK!

Wenn es nach vielen, zum Teil auch sog. Spezialisten, gegangen wäre, würde ich immer noch über dieses Auto träumen, dass mal in D zum Verkauf stand, dass ich jedoch nicht gekauft habe, weil alle sagten er sei nicht prüfbar!
Zum Glück bin ich relativ stur und manchmal naiv und habe es doch gekauft, denkend, dass es schon irgendwie gehen würde! Wie sagt man so schön, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!

Ich werde hier demnächst einen ausführlichen Bericht reinstellen, FALLS Interesse besteht? Vielleicht hilft es dem einen oder anderen später bei seiner Entscheidung!?

Gruss
- 1972 Plymouth Roadrunner GTX 440-Auto
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tundra
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Beitrag von tundra »

Hallo Blade
Ja, es würde mich (und mit Sicherheit auch noch andere Im Forum)
schon interessieren, welche Hürden Du wie überwinden konntest!

LG aus der Zentralschweiz

Tundra :wink:
alles ausser gewöhnlich... :wink:
Schau doch mal rein:www.landcruiser-club.ch Bild

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Flammer
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Beitrag von Flammer »

Auf jeden Fall!! Ich freu mich schon auf den Bericht.
Gruss Patrick

Hilux Revo DC, 2.4L 150PS, Automat, Bj.2020

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Blade
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Beitrag von Blade »

So, hier endlich der ganze Bericht... bisschen lange, hoffe trotzdem der eine oder andere kann davon profitieren! Wollte noch warten, bis ich mein Auto definitiv mit CH Nummern herumfahre! :)

Auto Import aus Deutschland in die Schweiz oder wie man einen nicht typengeprüften Landcruiser HZJ in der Schweiz zulässt
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Wo soll ich überhaupt anfangen. Nach 1000 Paragraphen und Telefonanrufen schlauer gibt es immer noch keine klare Antwort wie man ein solches Auto importiert!
Erstaunlich ist jedoch, dass man sich bei all dem Papierkrieg und unkompetenten Antworten vieler staatlichen Stellen manchmal wie in einer Bananenrepublik vorkommt.
Aber spulen wir ganz an den Anfang zurück.

Die Zoll & MFK/Zulassungs Odyssey
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Gleich nach dem Kauf ging die Odyssey wirklich los! Ich ging zur MFK mit allen Unterlagen und sprach mit dem Hallenchef. Der Chef höchstpersönlich meinte, dass ich das Ding hier auf keinen Fall prüfen kann wegen den Abgaswerten. Die Schweiz hatte vor 1996 eigene, viel strengere Abgasgesetzte als die EU und dieses Auto müsste ich zum DTC bringen um dort testen zu lassen. DTC = Mafia = $$$. Mir war zu diesem Zeitpunkt die Mafia/Korruption/Beamtentum der MFK's bei uns schon bekannt, jedoch nicht in welchem Ausmass! Da würde ich später noch so richtig auf die Welt kommen!
Ab zur nächsten MFK, da per Telefon angerufen, alle Unterlagen gemailt.. paar Tage später kam die selbe Antwort: keine Chance, ab zum DTC!
Aus Jux (da ich wusste, dass mich der Preis umhauen würde bzw. für mich kein Thema war) rief ich beim DTC an, die Antwort war: 4000Fr. (ca. 2700EUR) für den Abgastest! Lärmtest kostet nochmals 300Fr. (200EUR) extra. Garantie, dass er durchkommt keine!! Im Gegenteil, mit grosser Sicherheit würde er durchfallen, ansonsten hätte Toyota Schweiz das Auto dazumal auch importiert und verkauft, aber sie schafften den Abgastest nicht. In diesem Falle wäre das Geld beim DTC verloren und nach Anpassungen müsste ich den Test wiederholen und wieder hoffen, dass es klappt und WIEDER bezahlen! Also ein SEHR riskantes Spiel!
Diverse Anfragen im Buschtaxiforum und bei anderen Leuten betreffend den HZJ auf Euro 1 oder gar 2 aufzurüsten führten zu keinem wirklich brauchbaren Weg. Niemand wusste genau ob ein Euro1 oder 2 Fahrzeug die CH Normen von <1996 erfüllen würde. Die Geister streiten sich noch heute ob mein HZJ Euro0 oder Euro1 erfüllt. Das war der falsche und definitiv teuerste Weg!
Diverse Mails und Anrufe bei Toyota Schweiz (danke an Herr P.E., er war immer sehr hilfsbereit und ist DER Ansprechpartner für 1996-2001 HZJ's!!) ergaben auch nichts. Herr E. hätte mir sehr gerne eine Zulassungsbescheinigung von Toyota Schweiz gegeben, aber <1996 hat Toyota aus den oben genannten Gründen keine HZJ's importiert. Erst als die CH das EU Euro Gesetzt 1996 übernommen hat, konnte Toyota die HZJ's importieren! Hier danke nochmals an Herr P.E. für seine Zeit und Hilfe, auch wenn es mich nicht zum Ziel führte, war es doch wieder ein Mosaikstein den ich benötigte!

Also begann ich in den Zollgesetzen zu surfen, stunden, nein, tagelang las ich Gesetzesartikel zum Import von Fahrzeugen in die Schweiz!
Zusammengefasst gibt es da verschiedene Wege oder soll ich sagen Höllenpfade?:

1. Man kennt einen Deutschen der vor hat in der CH oder bereits in der CH arbeitet, aber hier noch nicht angemeldet ist. Dieser muss dein Auto mind. 1/2 Jahr besitzen und kann es dann STEUERFREI hier in die CH einführen. Jetzt kommt es: diese Autos sind vom Abgas, Lärmtest und Zoll befreit! Haken: es gab einige die ich kannte, jedoch hatten alle schon ihr Auto eingeführt oder hatten nicht vor sich hier anzumelden (illegal, da sie sich nach einer gewissen Zeit hier anmelden MÜSSEN, findet man unten in den Links, jedoch geht es hier nicht um Arbeits/Einbürgerunsgesetzte :) )
Weiterer Haken: nach dem Import kann der Deutsche das Auto erst nach 1 Jahr Jemandem verkaufen. Somit wäre ich sicher 1 Jahr gesperrt gewesen das Auto hier zu prüfen, dafür wäre es Zollfrei reingekommen.
Zugegeben, möglich, jedoch nicht der schnellste und einfachste Weg da man Deutsche kennen muss denen man vertrauen kann und die einem helfen wollen & können und man Zeit braucht...

2. Man kann das Auto 2 Jahre lang in die Schweiz stationieren um daran zu basteln. Dafür ist das Zollformular 15.30 und braucht einen etwas netten Zöllner. Ich glaube es ist nur für Ausländer gültig, jedoch sagte mir der Zöllner in SH dazumal, dass man da schon ein Auge zudrücken könne. So kann man am Auto in der Schweiz basteln bevor man auf die Reise geht und dann nach 2 Jahren muss man es ausführen. Das Ganze also vorher mit dem Zollamt absprechen! Problem hier ist wie bei No. 4 am Schluss erwähnt!

3. Man kann das Auto als Umzugsgut überführen WENN, jetzt kommt's, man 1 Jahr im Ausland war ohne jedoch den Wohnsitz in der Schweiz aufgegeben zu haben! (hoffe ist verständlicher geschrieben als dieses Juristendeutsch in diesen Zollblättern!)
Das heisst, man muss eine Briefkastenadresse in D haben, am Besten bei nem Kollegen oder so, das Auto in D auf seinen Namen umschreiben lassen, was kein Problem ist (siehe weiter unten bei meiner Überführung vom Auto) und dann dort Steuern etc. fürs Auto zahlen. Das Mühsame ist, um ein Auto dort fest anmelden zu können und Steuern zu bezahlen muss man sich dort fix bei der Gemeinde anmelden, Kehrichtgebühren bezahlen und weiss der Gucker nicht alles an Papierkrieg erledigen!
Grosser Nachteil auch: das Auto MUSS ausserhalb der CH bleiben! Man darf damit auf keinen Fall über den CH Zoll fahren! Man hat D Autonummern auf seinen Namen jedoch den Wohnsitz in der CH, das sehen die Schweizer nicht gerne! Was die Konsequenzen wären weiss ich nicht, aber ich wollte es auch nicht rausfinden!
Dazu kommt das RIESEN Thema Doppelbesteuerung! Das war mir ein Graus, da taten sich nochmals ganze Bücher mit Gesetzesartikeln auf, ich lass ein paar Stunden, aber es löschte mir ab! Ich hatte keinen Bock da noch weiter zu gucken.. dieser Weg war definitiv sehr steinig und mühsam!
Ich suchte auch Zollspezialisten/Firmen, fand jedoch nicht wirklich was/Jemanden, der sich da wirklich gut auskennt! Gäben tut es das sicher, nur wo! Es scheint aber ein Dschungel zu sein, den nur wenige Leute kennen...

4. In D stationieren, dort herumbasteln (SEHR mühsam da ich 100km von der Grenze wohne) oder einfach in D stehen lassen und dann unvorbereitet ab auf die Weltreise. Bei Rückkehr (> 1 Jahr!) das ganze hier als Umzugsgut anmelden und wie bei No. 1 zollfrei reinnehmen.
Grosser Haken an dieser Lösung, die ich gar nicht mochte: man hätte einen schweizer Pass, Deutsche Autonummern und einen deutschen Fahrzeugausweis. Dazumal wusste ich auch nicht, ob ich den D Fahrzeugausweis überhaupt auf meinen Namen ausstellen kann! (ist aber möglich!) Ich dachte ich müsste erst noch mit einem Fahrzeugausweis von einem Fremden (Verkäufer) herumfahren. Die Folter und Auspeitschungen beim Zoll in Südamerika waren mir schon gewiss! Das wollte ich nicht riskieren!

Also probierte ich nochmals den Weg über die MFK...
Ich rief die MFK an und fragte ob ich das Auto kurz einlösen kann und gleich wieder abmelden. Dass ich zumindest einen CH Ausweis hätte für den Zoll im Ausland. Es war mir klar, dass die kleinkarrierten Beamten nein sagen, aber ich versuchte es trotzdem!

Eine Option wäre auch gewesen, sich selber nen Fahrzeugausweis im Photoshop zu basteln um damit auf Reise zu gehen. Da man eh meistens nur die Kopien aushändigt, wäre das schon irgendwie möglich gewesen. Wenn man jedoch im Ausland damit erwischt wird, drohen auch da Folter & Peitsche. War auch mir zu heiss...

Nein, ich WOLLTE dieses Auto HIER noch 2 Jahre fahren um alles testen zu können! All diese Lösungen waren Murks, es musste nen anderen, einfacheren Weg geben!

Ich rief das Zollamt in Basel und fragte paar Sachen zu diesen Zollpapieren, da ich das mit dem Zollausland etc. nicht ganz verstand. (Juristendeutsch!) Der Zöllner wollte natürlich den Hintergrund wissen, ich erklärte ihm spärlich was ich vor hatte, da kam die Antwort "das gefällt mir gar nicht!" hehe... war im wohl nicht recht, wenn ich da die Gesetzeslöcher auslotse!
Der Zöllner in Schaffhausen wiederum war sehr freundlich und hilfsbereit! Er erklärte mir alles und machte mir auch den Vorschlag vom Stationieren! Das war ne Option die ich mir offen lies, so könnte ich wenigstens am Auto basteln wenn auch nicht testen. Jedoch wäre da der Murks mit dem Fahrzeugausweis während der Reise gewesen! (siehe oben)

Blieb mir also noch der Weg durch die MFK oder gar DTC... mir wuchsen langsam die grauen Haare...
Waren doch erst ca. 2 Wochen vergangen in denen ich all diese Infos zusammensuchte! Kam mir mittlerweile vor wie ein ein legaler Schmuggler mit Anwaltsausbildung der alle die Gesetzteslöcher sucht!

Da fiel mir urplötzlich ein, dass ich einen Experten bei einer MFK kannte! Kennen ist übertrieben gesagt, ich hatte ihn mal privat kennen gelernt. Und er half mir vor vielen Jahren auch meinen Musclecar (1972 Plymouth Roadrunner) zu prüfen. Nicht das was ihr denkt, sondern helfen = sagen was ich nötig habe, was ich erfüllen muss etc.
Er ist kein scheiss Experte mit zu kleinem Schw%"*% (wie es leider viele haben!) die nur ihre Machtposition ausüben wollen in der Hoffnung, dass ihr "Kleiner" doch etwas grösser wird. Er ist streng, aber war immer ehrlich und korrekt und vorallem hilfsbereit zu mir.
Ich überlegte wie er hiess und ein Wunder, mir fiel sein Name ein!! Ich, der sich nie nen Namen merken kann! Ich rief bei der MFK an und verlangte nach ihm, hoffend, dass er nach so vielen Jahren doch noch dort arbeitet! Die Dame am Telefon sagte "moment bitte"... gespannte sekunden vergingen, da kam plötzlich Jemand ans Telefon und sagte seinen Namen! Das war er, ich erkannte seine Stimme! Ich fragte ihn, ob er mich noch kenne, der mit den Musclecars etc. Er erinnerte sich gleich an mich, gibt wohl nicht viele mit so Autos! :) Ich schilderte ihm mein Problem, er meinte nur ich solle ihm alle Unterlagen schicken und er werde gucken.
2 Tage später kam eine Email von ihm: alles klar, das Auto ist ohne Probleme prüfbar! Im Anhang schickte er mir diverse Gesetzesartikel und Verweise wie ich damit zu JEDER MFK gehen kann um das Auto zu prüfen! Und er schrieb auch noch, ich solle bitte keine Anfragen mehr "nebenbei" machen (er bezog sich auf meine Anfrage bei seinem Chef 1 Woche vorher), der Chef hätte schon reklamiert!
Der chef hat wohl rausgefunden, dass er mir half bzw. obwohl sein Chef mir 1 Woche vorher sagte: DTC, nix zu machen, das Auto ist nicht prüfbar!

Einerseits freute ich mich riesig, anderseits regte ich mich sooooo tödlich auf! So eine offensichtliche Mafia! Sie wollen nur am DTC verdienen oder sind zum Faul um kurz mal Gesetztesartikel zu suchen! Man wird einfach mit den 3 Buchstaben "DTC" abserviert, anstatt dass sie ihren Job machen! Das finde ich einfach absolut scheisse! Wenn das in ner Bananenrepublik passiert ok, akzeptiere ich. Aber wenn sowas hier passiert, in der ach so perfekten und korrekten Schweiz, ärgert mich das schon tödlich auf!

Naja, Schwamm drüber, das Auto soll prüfbar sein, langsam sah ich Licht am Horizont!

Die Gesetztes"lücke":
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Der Artikel stammt vom Astra und zwar steht dort: falls ein Auto eine neuere Abgasnorm erfüllt, dann kann diese genommen werden! Und mein Auto verfügte über eine 1996 Abgasnorm! Also konnte man die 1996 Abgasnorm der Schweiz nehmen, die welche ein Glück, der Euronorm entspricht und viel lascher ist = Auto ist prüfbar! Also kann ein 1996 Auto viel schlechtere Abgaswerte wie ein 1995 Auto haben (und hat es vielleicht auch!) und trotzdem wird es hier zugelassen, da die Euronorm ab 1996 in Kraft trat! Was für ne Logik! Aber war mein Freischein zur Zulassung!


Der Autoimport
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Zurück zum Autoimport... auch da standen noch einige Steine im Weg! Zum Glück hatte ich schon einen kleinen Wegführer vom Buschtaxi Member husky2006 (hat sich leider nie mehr gemeldet, danke nochmals!) Er hatte seinen HZJ78 vor ein paar Jahren importiert und gab mir paar gute Tipps, wenn ich auch nicht alles 1:1 übernehmen konnte, da ich von privat das Auto kaufte, nicht von einem Händler wie er!

Er schrieb mir folgendes:

"- Landcruiser netto xxxxxxFr. (ohne Deutsche MwSt. bekam ich zurück)
(unbedingt Kaufvertrag machen in doppelter Ausführung, MWST ausweisen wegen Rückforderung), Rückforderung MWST mit Verkäufer vertraglich festlegen.

Ich hatte mit dem Verkäufer abgemacht dass er die Ausfuhrpapiere bei seinem Binnenzollamt erledigt (kosten gratis)

- ARISA Ausfuhrversicherung (beim ADAC gelöst) 126.50 SFr.

- Abmeldung Fahrzeug in Deutschland, Stempel und Internationaler Fahrzeugausweis für den Export SFr. 117.45 (beim zuständigen Strassenverkehrsamt in Deutschland)

- Ausführkennzeichen machen lassen Sfr. 75.- (Nummernschilderhersteller sind meistens neben dem Strassenverkehrsamt, du kannst darauf warten, anschliessend wird das Schild gestempelt)

- Einfuhrpapiere beim Import durch die Spedition Gerlach erstellen lassen Sfr. 70.- (habe ich beim Zoll gemacht, Speditionen sind immer neben dem Zollamt.

- Zollgebühren (Zoll) beim Zoll bar bezahlt

- Prüfungsformular Sfr. 7.- beim Zoll bekommen und bar bezahlt

- Automobilsteuer beim Zoll bar bezahlt

- Mehrwertsteuer für die Schweiz bezahlen beim Zoll bar bezahlt

- Fahrzeug in der Schweiz Prüfungsbereit stellen inkl. Abgasdokument und Abgasprüfung. SFr. 1208.00 (Toyota Garage)

- Fahrzeugausweis neu Schweiz SFR. 70.- (Strassenverkehrsamt Wohnkanton) "


Ich machte es ein bisschen anders wenn auch ähnlich:

Erstmal: das Auto muss in Deutschland abgemeldet werden bzw. es muss so eine Ausfuhrbescheinigung ausgefüllt werden. Das kann man selber machen (Formulare sind im Link gleich da unten zu finden) ODER von einer Spedition.
Das Ganze wird von einem Binnenzollamt in der Gegend vom Verkäufer abgestempeltt. Die Binnenzollämter findet man hier:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html

Siehe Dienstellenverzeichnis. Dort PLZ eingeben und dann findet man schon die Binnenzollämter in der Nähe vom Verkäufer.
Dort anrufen und sagen, man hätte gerne eine Spedition die eine Ausfuhrbescheinigung für ein Auto machen kann.
Mir gaben sie 4 Adressen. 2 haben nie abgenommen, 1 nahm ab und sagte sei kein Problem. Kosten 20EUR. (ein Witz)
Ich faxte die Kopie vom Fahrzeugausweis und meine Adresse etc. Sie sagen einem schon, was sie benötigen. Ich überweiste 20EUR über mein deutsches Bankkonto und voila, 30min später hatte das Binnenzollamt meine Ausfuhrbescheinigung elektronisch bei ihnen liegen! (wird nicht mehr auf Papier gemacht) Denke die 20EUR sind es wert anstatt stundenlang an diesem Formular die letzten Haare zu verlieren! Die Hälfte hab ich dort nicht verstanden! Hier jedoch der Link für die Hardcore Zöllner unter euch:

https://www.ausfuhr.internetzollanmeldung.de


Entweder der Verkäufer erklärt sich bereit die Autoschilder auf seinen Namen lautend am Auto zu lassen damit man so zurückfährt (wobei ich nicht 100% sicher bin, dass dieser Weg legal ist, beim CH Zoll anfragen ob man mit fremden Autonummern das Auto einführen darf!) und man schickt ihm alles zurück damit er es auslösen kann oder man macht selber Zollnummern, was nicht teuer ist und was ruckzuck geht.
Man kann wie husky2006 vom ADAC so eine Versicherung machen lassen, jedoch fand ich einen günstigern und für mich im Ausland (CH) viel leichteren Weg!
Hier kann man online eine Versicherung lösen und sofort mit Paypal bezahlen. Die Versicherungslänge ist beliebig wählbar!

http://euroauto-versicherung.de

Es gibt sog. 5 Tages Kurzzeitkennzeichen, die nur 5 Tage gültig sind, aber ich empfehle definitiv die kaum teureren aber viel länger gültigeren Zollkennzeichen! Diese Kennzeichen sind extra für die Ausfuhr aus D gemacht und europaweit gültig sowie auch in der Schweiz! Die Versicherung kann man bei dem Link oben auswählen und zum Verkäufer schicken lassen (hab ich so gemacht) oder direkt ausdrucken. Diese Versicherung ist die sog. (grüne) Doppelkarte, falls man das irgendwo liest.
Auch wichtig ist, dass die TüV Prüfung und AU (Abgasuntersuchung) solange wie die Gültigkeit des Zollkennzeichens gilt! Das wird dann bei der Zulassungsstelle verlangt wenn du einen Fahrzeugausweiss auf deinen Namen ausstellen lässt. Da muss der Tüv und AU noch solange gültig sein wie die Autoschilder.

Ich habe dazumal eine 30 Tagesversicherung für 50EUR gelöst, aber hätte doch eine für 90 Tage nehmen sollen! 30Tage sind knapp wenn man am Auto noch etwas ändern muss und eventuell zur Nachprüfung muss, wie es bei mir der Fall war :) (Scheinbewischerdüsen spritzen nicht schön in die Mitte, Kupplungspedalgummi abgenutzt und Autoschildbirne geht nicht.. solche Sachen werden bei uns bemängelt haha...)
Dafür ist die 90Tages Versicherung mit 230EUR einiges teurer! Muss jeder selber wissen.

Auf alle Fälle war das ganze in 5min ausgefüllt und bezahlt (eigenen Namen ausfüllen, man ist später selber der Halter!) und paar Tage später hatte der Verkäufer die Doppelkarte bei sich. Man kann es auch ausdrucken wie ich gelesen habe, habe das aber nicht ausprobiert.

Ich war bereit. Ich fuhr mit dem Zug rauf zu Benny und hatte die Mwst. & Zoll bar dabei! (wichtig!) Dabei lernte ich eine wichtige Lektion: in D haben sie Dieselzüge die so schlecht sind wie meine Zugfahrt von Bangkok nach Chang Mai und das heisst schon was! Ich hätte NIE gedacht, dass in D noch Züge mit Diesel fahren, bin da recht aus den Wolken gefallen! :)

Anyway...
In D gingen wir früh am nächsten Morgen mit dem Auto und SEINEN Schildern und MEINER Versicherungs Doppelkarte zur Zulassungsstelle um einen neuen Fahrzeugausweis auf meinen Namen ausstellen zu lassen, da ich das Auto auf 3450kg auflasten liess! (war vorher 3050kg) Ich weiss nicht ob man einen neuen Fahrzeugausweis braucht, wenn man nix am Ausweis ändern muss, das müsste man dort fragen.
Auf alle Fälle ging das 10min und kostete irgendwas um die 20-30EUR und schon hatte ich nen deutschen Ausweis auf MEINEN Namen lautend und mit 3450kg eingetragen, yeah!

Dann ging es 10min später über die Strasse zum Autoschildhersteller. Dort nochmals 5min gewartet und auch nur irgendwas um die 20-30EUR bezahlt (war auf jedenfall günstig!) und schon hatte ich meine neuen deutschen Zoll Autoschilder mit dem Ablaufdatum rechts rot eingestanzt in der Hand. Autoschilder am Auto angemacht (Bohrer, Schraubenzieher etc. mitnehmen!)

Dann ab zum Binnenzollamt, das ca. 15min nördlich war. Dort hatten sie die Ausfuhrzollpapiere der Spedition schon im Computer. Sie druckten es aus, ich unterschrieb es und 5min später waren wir draussen! Scheinbar kontrollieren sie zum Teil ob das Auto auch dem entspricht wie im Ausweis, jedoch wollten sie hier nix wissen und ich konnte gleich weiter! Es war 10Uhr morgens und ALLES war erledigt! Ich hatte mit einem vollen Tag gerechnet! Aber lieber zuviel als zu wenig rechnen.
Um 11Uhr fuhr ich schon richtung CH.
Um 12:30 war ich am CH Zoll und ging erstmal zum deutschen Zoll. Dort händigte ich die Ausfuhrbescheinigung, er stempelte es ab (und hat es glaub behalten) und 3min später war ich draussen.

Dann ging ich zum CH Zoll und händigte die Kaufquittung und deutschen Fahrzeugpapiere aus. Die D Ausfuhrbescheinigung (falls man ne Kopie hat, kann mich nicht mehr erinnern) interessiert sie nicht!
Sie füllen das 13.20 Formular aus (später wichtig für die MFK!!!) und dann bezahlt man Mwst und Zoll gleich bar vor Ort! That's it... 10-15min später war ich draussen. Ging von allem am Längsten. Das Auto war offiziell in der CH importiert!!!

Einfuhrpapiere wie Husky2006 machen lies hab ich nicht benötigt, keine Ahnung was er dort hat machen lassen? :) Der Zoll hat das 13.20 ausgefüllt und gut war.

Hier noch weitere Links und Infos:

http://www.mueller24.info/autoexport.php
www.automobilrevue.ch/artikel_18678.htm ... clnk&gl=ch
http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/Kauf_ ... ageID=9890

Hier findest du alle CH Zollinfos und Dokumente! Rechts sieht man meistens die wichtigen Dokumente wie das 15.50 Merkblatt (viele Infos!) , 15.49 etc etc.

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... o&typ=.pdf
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ml?lang=de
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... o&typ=.pdf


Auflastung auf 3450kg
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Die 3050kg des HZJ75 sind SEHR schnell erreicht! Mein HZJ war komplett leer (ausser die Dieseltanks) schon bei 2740kg! Mit vollen Dieseltanks, Wasser, 2 Personen, Hunde, etc. werden 3300-3400kg sehr schnell erreicht sein! Unvorstellbar mit 3050kg im Ausweis! Mit Bussen die man momentan für Übergewicht bezahlt könne man sich ein Auto kaufen wie mir gesagt wurde! Es ist also nicht damit zu spassen!
Wieder Herumfragerei und Telefoniererei, auch mit P.E. Fazit: in der CH gibt es keine Auflastung für die HZJ75 auf 3450kg. Böhlen ist momentan mit dem DTC für 8000Fr. am Schauen, ob er den HZJ78 auflasten kann. Jedoch gäbe es zu wenig Nachfrage für den 75er. Ich fand über Toyota heraus, dass der BJ75 dazumal auf 3500kg aufgelastet wurde, offiziell von Toyota! Erstaunlicherweise kannte Böhlen diese Info nicht und ich veranlasste, dass er alle Unterlagen und Papiere dazu direkt von Toyota CH bekommt. Falls er doch später einen HZJ75er auflasten will kommt er beim DTC so billiger weg. (darauf ansprechen!) Dies würde das ganze sicher etwas günstiger gestalten, obwohl der DTC nur eins will: $$$!
Dann fand ich heraus, dass man in D mit den OME Schwer Blattfedern wie ich sie hatte das Auto auch auflasten kann. Ein paar Anrufe bei der MFK und es hiess: wir akzeptieren keine Auflastungsbescheinigung aus D, ABER wenn im Ausweis bereits 3450kg steht dann wird das so 1:1 übernommen! Yes! Das war es! Ich musste ihnen einen Ausweis geben mit 3450kg, dann wäre ich aus dem Schneider!
Also in D herumtelefoniert, Antworten von den Spezialisten war dort: 500EUR für diese Bescheinigung + das Auto muss zu uns kommen. Das hätte viel Zeit und Geld bedeutet!
Im Buschtaxi Forum wurde man wieder fündig! Mit einer Kopie eines Fahrzeuges, dass bereits auf 3450kg aufgelastet worden war und 60EUR hat Benny eine Auflastungsbescheinigung besorgt und damit ging ich zur Zulassungsstelle als ich den neuen Fahrzeugausweiss machen liess und sie haben 3450kg eingetragen! Auch dieses Problem war auch gelöst!


zulassung in der Schweiz
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Für die MFK muss erstmal ein Abgaswartungsdokument her. Einfach zu einer beliebigen Toyota Vertretung mit dem D Fahrzeugausweis und ein Abgaswartungsdokument bestellen. Hat mich irgendwie um die 30Fr. gekostet. Sie MÜSSEN einem das geben! Sonst bei Toyota Safenwil anfragen bzw. reklamieren!
Dann kann man bei einer KOMPETENTEN Garage den Abgastest machen lassen! Ich erwischte eine total unbrauchbare Garage (Boschdienst), die es nicht mal hinbrachten Die max. Drehzahl vom Motor von 3500 auf 4500 zu verstellen! Da ich das Auto hinten und vorne nicht kannte, wusste ich dort auch nicht gleich wie es geht! Wie ich später rausfand ist die ESP ein Boschdesign, die Vollprofis von Bosch wussten nicht mal wie man die Drehzahlschraube verstellt!
Nach ein paar Versuchen gaben wir es auf und ich bezahlte ihre Rechnung fürs Inkompetent sein. Hat mir wieder den Spruch bestätigt den ich seit Jahren beherzige: wenn es richtig haben willst, musst du es selber machen! 90% der ?Auto Fachleute? sind einfach Flaschen, punkt.
Drehzahl fand ich recht schnell raus wie verstellen. Jedoch stimmte etwas nicht, der Motor verschluckte sich immer häufiger und stellte auch ab. Abgaswerte (bei einer anderen Garage) waren massiv über dem Grenzwert! Etwas war nicht in Ordnung!
Ich nahm das Auto unter die Lupe und nach einigen Tests meinerseits fand ich Luft in der Dieselleitung! Deswegen verschluckte sich die ESP ständig! Den undichten Schlauch geflickt kam das Auto durch die Abgasprüfung ohne Probleme!
Dann habe ich ALLES aus dem Auto genommen was man abnehmen konnte, also alle Zusatzbatterien, Sandbleche, Kühlschrank, Wassertanks geleert und und und. Einfach alles weg um es möglichst leicht zu machen. Das Auto wird dann auf der MFK gewogen. Je leichter umso besser für die spätere Anhängelast. Er brachte trotzdem 2740kg auf die Waage!
Der super Experte musste jedoch noch seinen Lümmel vergrössern und kritisierte das ?abgenutzte Kupplungspedal?, meine Scheibenwischerdüse, die nicht schön mittig spritzt und die 2009 Vignette die weg soll (hatten schon 2010) und sonst noch so Peanuts, bei denen ich lachen musste!
Tja, also wieder heim und 30Fr. und 30min später war alles erledigt. Bei der NAchprüfen hatte ich einen freundlichen Experte (oh wunder!). Er guckte nicht mal ob die Scheinbenwischerdüsen spritzen, 5min später war alles ok und er ging das 13.20 vervollständigen! Ich hatte das "Unmögliche" möglich gemacht! Der HZJ75 war in der Schweiz geprüft!

Seitenauspuff interessiete sie nicht gross, Zusatz Dieseltank, Kabine, Box vorne über der Passagierkabine auch nicht. Lärmmessung machten sie auch, aber die krassen Werte vno 85dB (7Meter Messmethode) wurden vom deutschen Ausweiss übernommen. Auch dei 285/75R16 wurden vom Ausweis übernommen. Falls er dort dumm tut: das Auto ist so geprüft und in D gelaufen, er hat da nix zu meckern! Bei mir hat etwas von fehlender Felgeneinpresstiefe im Ausweis gemekert, bis er selber merkte, dass wenn er die Spurbreite misst, dass man später nicht andere Felgen draufun kann mit anderer Einpresstiefe. Da war er ruhig. Man muss den Jungs manchmal auf die sprünge helfen. Bei den Scheibenwischerdüsen dürfen sie sich dann entfalten & austoben, sei's drum!

Hier noch die Bilder von den wichtigen Passagen: (originale auf Anfrage vorhanden)

Bild 1.
Zeigt noch den Artikel vom Astra, der besagt, dass man das Auto trotzdem prüfen kann in dem man sagt, es entspricht der 1997/1998 Abgasnorm!

Bild 2.
Zeigt diese Abgasnorm. Das ist ein Papier von Astra der die Emissionscodes auf der Typengenehmigung entschlüsselt. Ist von 1. Oktober 2009, also war brandneu! Bei mir gilt diese Abgasnorm bis 1997/1998. Also definitiv nach 1996!

Bild 3.
Meinen Ausweis mit der Abgaszulassung 91/441/EWG! Ich wäre nie draufgekommen was das bedeutet! Aber das ist eine Abgasnorm!

Das ist schon der ganze Trick. Die Frage ist ob bei euch auch 91/441/EWG steht oder etwas anderes. Da muss man abklären WELCHER Abgasnorm das ganze entspricht und dann mit diesen Papieren zur MFK "stürmen" gehen...

Viel Glück!
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EWG2.JPG
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Ozymandias
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Beitrag von Ozymandias »

Blade - Mein Glückwunsch! :rocknroll:

Ich verneige mich vor jemandem der mit viel Hartnäckigkeit und Spürsinn einen Weg durch den Paragraphendschungel sucht und auch gefunden hat. Hut ab.

Ich hätte es nicht für möglich gehalten dass es klappt mit dem HZJ75 aus Deutschland.

Viel Spass damit und allzeit gute Fahrt!

Ozymandias

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HZJ syttini
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Beitrag von HZJ syttini »

@Blade: RESPEKT :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

wobei......für den Text hast länger gebraucht, als für die Einfuhr :-):-)


Es zeigt wieder: Es geht viel mehr, wenn man will.

Gruß

Andi
"Man braucht keinen vollen Tank, um vorwärts zu kommen!"
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landcruiser
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Beitrag von landcruiser »

Kann mich Ozy nur anschließen!

Glückwunsch!

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samy
Beiträge: 1120
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 13:13
Wohnort: In meinem Auto

Beitrag von samy »

Geilasiech.ch!
Das funktioniert in meiner kleinen Welt so, ich masse mir nicht an, Anweisungen zu geben, ebenfalls bin ich nicht haftbar wenn schlechtgelaunte Zeitgenossen, eventuell mit "Scheissemagnet am Bein" negative Erfahrungen Sammeln weil sie irgendetwas nachmachen was ich beschreibe...

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